Aufgaben von Patentanwälten
Patentanwälte sind vorrangig Mittler zwischen Technikern (den Schutzrechtsanmeldern)
und Juristen (den Richtern).
Der Patentanwalt ist aufgrund seiner zweifachen Ausbildung zur Ausübung dieser
"Dolmetscher" - Tätigkeit geeignet. Der Patentanwalt besitzt eine vollstänige
technische bzw. naturwissenschaftliche Ausbildung. Anschließend hat er noch eine
juristische Zusatzausbildung genossen.
Hauptaufgabe des Patentanwalts ist es, aus unzähligen technischen Informationen die Erfindung
herauszuarbeiten, gegenüber dem bekannten Stand der Technik abzugrenzen und derart in Worte
zu fassen, daß einerseits ein Jurist, der später einmal im Verletzungsfall über die
Verletzung entscheiden muss, verstehen kann, um was es geht und andererseits auch noch der
Erfinder seine eigene Erfindung erkennt. Dabei soll die Anmeldung dem Anmelder
größtmöglichen Schutz gewähren.
Einerseits weiß ein Patentanwalt, was technisch machbar und andererseits weiß er
aber auch, was rechtlich durchsetzbar ist. Dadurch kann er seine Mandanten bei Erfindungen,
Marken, Designs und Know-how umfassend beraten. Er kann wenigstens annähernd
abschätzen, in welchem Umfang ein Schutzrecht erteilt bzw. eingetragen werden wird.
Er kann aber auch beurteilen, ob eine Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen aussichtsreich
sein wird. Zudem ist er der Berater in allen Vertragsangelegenheiten mit Bezug zu einem
gewerblichen Schutzrecht.
Hierdurch ist der freiberufliche Patentanwalt oftmals eine wichtige Anlaufstelle insbesondere
für kleinere und mittlere Unternehmen
Der Patentanwalt ist befugt, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, vor dem Bundespatentgericht
und vor dem BGH (in Nichtigkeits-Berufungs-Verfahren)
aufzutreten. Genauso tritt er bei Schutzrechtsstreitigkeiten zusammen mit einem Rechtsanwalt
vor den ordentlichen Gerichten auf. Als "European Trade Mark Attorney" vertritt er die
Interessen seiner Mandantschaft auch vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.
Der "European Patent Attorney" arbeitet vor dem Europäischen Patentamt.
Desweiteren arbeiten Patentanwälte mit Korrespondenzanwälten rund um den Globus
zusammen. Er kann somit seinen Mandanten eine umfassende Beratung und Betreuung zukommen
lassen.
Der Patentanwalt steht seinen Mandantschaften zur Seite bei:
- Beratung bezüglich Erfindungen, Marken, Designs, Know-how, Softwareschutz und
Schutz von Pflanzensorten
- Anmeldung aller Arten gewerblicher Schutzrechte im In- und Ausland
- Vertretung der Interessen vor den zuständigen Ämtern, Behörden und Gerichten
- Verwaltung von Schutzrechten - hierzu gehört die Fristenüberwachung, Zahlung
von Gebühren usw.
- Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
- Vertretung bei Schutzrechtsangriffen
- Beratung in Angelegenheiten des Arbeitnehmererfindungsrechtes
- Beratung in Vertragssachen rund um den gewerblichen Rechtschutz
- Durchführung von Recherchen
|